Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Pfalzgraf Kaspar, Graf zu Veldenz, einer- und Ludwig von Bayern, Herr zu Scharfeneck, andererseits wegen der Fischereirechte im Aubach (Auvbach/Aiwbach): Ludwig darf dort aufgrund der Gerechtigkeit der Seinen zu Kanskirchen fischen, solange er den Ort besitzt. In den Verhandlungen hatte Kaspar sich auf die Teilung König Ruprechts (+) berufen, wonach seinem Vorfahren Stefan (+) das Schloss Neukastel (Nickastel) mit Zugehörung, darunter ein Bach names Aubach zugeteilt wurde, den Stefan und danach Ludwig ungehindet genutzt hatten und mit dem Ludwig seine Ehefrau bewittumt hat. Ludwig verwies darauf, dass der Bach als fließendes Gewässer "durch die gereide" zur Gerechtigkeit seiner armen Leute zu Kanskirchen gehöre.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Pfalzgraf Kaspar, Graf zu Veldenz, einer- und Ludwig von Bayern, Herr zu Scharfeneck, andererseits wegen der Fischereirechte im Aubach (Auvbach/Aiwbach): Ludwig darf dort aufgrund der Gerechtigkeit der Seinen zu Kanskirchen fischen, solange er den Ort besitzt. In den Verhandlungen hatte Kaspar sich auf die Teilung König Ruprechts (+) berufen, wonach seinem Vorfahren Stefan (+) das Schloss Neukastel (Nickastel) mit Zugehörung, darunter ein Bach names Aubach zugeteilt wurde, den Stefan und danach Ludwig ungehindet genutzt hatten und mit dem Ludwig seine Ehefrau bewittumt hat. Ludwig verwies darauf, dass der Bach als fließendes Gewässer "durch die gereide" zur Gerechtigkeit seiner armen Leute zu Kanskirchen gehöre.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 236
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1485 Februar 1 (uff dinstag nach conversionis Pauli)
fol. 313v-314r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Mit dem nichtidentifizierbaren Bach könnte der Schwelterbach bei Albersweiler gemeint sein. Kopfregest: "Entscheit zuschn hertzog Casper und her Ludwigen von Beyern ein bach die Auvbach gnant betreffenn".
Kanskirchen = St. Johann : Albersweiler SÜW
Neukastel, Burg bei Leinsweile SÜW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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