Anspruch auf fünf Morgen Land im Wert von 400 Goldgulden in Eitorf (Hzm. Berg, Amt Blankenberg; Rhein - Sieg - Kr.), die der Appellant von seinen Eltern geerbt haben will. Nach dem Tode von Wilhelms Mutter vor 45 Jahren war der Vater Leibzüchter geblieben. Wilhelm verzog in das Erzstift Köln. Als er beim Tode seines Vaters die Güter in Besitz nehmen wollte, meldeten die Appellaten ihre Ansprüche an. In erster Instanz erhielt Henseler Recht. Er beanstandet, daß dann nicht an den Erzbischof von Köln, sondern an den Herzog von Jülich appelliert worden sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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