Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Heidelberg bekunden, dass sie Ulrich Carpentarius und Albrecht Wigant, Vikar und Kaplan des St. Johannesaltars des Heiliggeiststifts zu Heidelberg, und ihren Erben in der Kaplanei ¼ am Ungeld und weitere Gefälle, insgesamt 40 Gulden Gülte, auf Wiederkauf um empfangene 800 Gulden verkauft haben. Davon rühren 400 Gulden von Meister Johann (Hans) von Frankfurt her, die anderen 400 hat Doktor Gerhard von Hohenkirchen (Hohenkirchberg) dem Altar gestiftet. Die Stadt versichert die Zahlung zu genannten Terminen, im Falle einer Zahlungsversäumnis das näher beschriebene Einlager zu Ladenburg oder Weinheim mit Bürgern aus dem Rat und der Gemeinde sowie die Bewilligung zur Pfändung, Schadloshaltung und den Verzicht auf weitere Rechtsmittel. Die Aussteller verpflichten sich zur getreuen Einhaltung und Anerkennung des Vertrags, solange die Verkäufer oder ihre Erben in der Kaplanei ihnen gegenüber die ausgestellte Urkunde mit einem oder mehreren unversehrten Siegeln vorweisen können. Die Stadt mag die Gülte unter vierteljähriger Ankündigung und im Beisein des Dekans oder des ältesten Stiftsherrn des Heiliggeiststifts mit 800 Gulden lösen. Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz gibt für sich und seinen Sohn Philipp die Zustimmung zum Verkauf und kündigt sein Siegel an. Die Heidelberger Bürgermeister Martin Bock und Hans Kuchler kündigen das Stadtsiegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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