Nachdem Johann von Randenrath zu Baesweiler und seine Frau Elisabeth von dem Bongard 1591 an Wilhelm Herll zu Loverich 9. resp. 16 Viertel Land aus dem Hofe zu Floverich für 100 Thaler verpfändet, überläßt 1662 die Witwe des von Randerath und der Vormund ihrer Kinder Johann von Ahr dem Churin Loenen, an den mittlerweile der Pfand übergegangen ist, dasselbe aufs neue in Versatz gegen Zuzahlung von 40 resp. 60 Thalern.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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