Testament des Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt, in dem er nach dem Erstgeburtsrecht seinen ältesten Sohn Ludwig als Haupterben einsetzt und alle Grafen von Hessen-Darmstadt, den Kurfürsten von Sachsen und Markgraf Christian von Brandenburg-Bayreuth zu Exekutoren ernennt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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