Klage dagegen, daß der beklagte Herzog durch seinen Schultheißen und den jül. Rittmeister am 21. April 1605 einen Graben vor Neuss ausheben, den Neusser Graben zuschütten und etliche Schanzen verbrennen ließ, obgleich am 25. Sept. 1604 ein RKG-Mandat „de non offendendo“ unter Pön der Rechte, der Landfriedenskonstitution und der Reichsacht gegen ihn ausgebracht worden ist. Im Verlauf des Prozesses beklagen sich Bürgermeister und Rat der Stadt Köln, daß der Herzog ferner im Nov. und Dez. 1605 von Neusser Untertanen „auf den Steinen“ (bei Grimlinghausen) in Hamm 3 und weitere 4 Kühe gefordert hat. Der Beklagte behauptet demgegenüber, der Erzbischof maße sich Rechte zu Grimlinghausen an und die Neusser Bürger hätten eigenmächtig einen Graben errichtet. Es habe zu Friedenszwecken ein Scheidgraben auf der kurkölnischen Seite des Rheins zwischen dem Neusser Wald und dem Herzogtum Berg am sogenannten „Schandart“ existiert, den die Neusser Bürger eingerissen hätten. Gleichzeitig hätten sie einen anderen Graben als Wehrgraben aufgeworfen.
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Klage dagegen, daß der beklagte Herzog durch seinen Schultheißen und den jül. Rittmeister am 21. April 1605 einen Graben vor Neuss ausheben, den Neusser Graben zuschütten und etliche Schanzen verbrennen ließ, obgleich am 25. Sept. 1604 ein RKG-Mandat „de non offendendo“ unter Pön der Rechte, der Landfriedenskonstitution und der Reichsacht gegen ihn ausgebracht worden ist. Im Verlauf des Prozesses beklagen sich Bürgermeister und Rat der Stadt Köln, daß der Herzog ferner im Nov. und Dez. 1605 von Neusser Untertanen „auf den Steinen“ (bei Grimlinghausen) in Hamm 3 und weitere 4 Kühe gefordert hat. Der Beklagte behauptet demgegenüber, der Erzbischof maße sich Rechte zu Grimlinghausen an und die Neusser Bürger hätten eigenmächtig einen Graben errichtet. Es habe zu Friedenszwecken ein Scheidgraben auf der kurkölnischen Seite des Rheins zwischen dem Neusser Wald und dem Herzogtum Berg am sogenannten „Schandart“ existiert, den die Neusser Bürger eingerissen hätten. Gleichzeitig hätten sie einen anderen Graben als Wehrgraben aufgeworfen.
AA 0627, 955 - C 447/1239
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1605 - 1624 (1604 - 1625)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erzbischof Ernst von Köln Beklagter: Herzog Johann Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg sowie Konsorten: jül. Räte, Amtleute und Regierung zu Düsseldorf, Hetterich Breckwald zu Bilk (”Billisch“), Schultheiß zu Düsseldorf, und Hoven, jül. Rittmeister Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1605 und 1617 - Dr. Beatus Moses (1622) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Andreas Pfeffer 1605 - Dr. Conradus Fabri 1617 (für Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm bei Rhein und Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg) - Dr. Johann Schneit (1624) Prozeßart: Citationis ad vidend(um) se incidisse in poenam mandato de non offendendo insertam Instanzen: RKG 1605 - 1624 (1604 - 1625) Beweismittel: RKG-Mandat vom 25. Sept. 1604 (Q 2). Zeugenverhör über die Tathandlung von Heinrich Quantin, Vogtstatthalter Adolf Kerperden und Godefrid Hambloch, Schöffen des kurfürstl. hohen weltlichen Gerichts zu Neuss, vom 29. April 1605 (Q 3). Schreiben des Herzogs von Jülich vom 22. Aug. 1604 (Q 4), des Offizials des erzbischöfl. geistlichen Hofs zu Köln vom 16. Sept. 1604 (Q 5) und von Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Neuss vom 17. Sept. 1604 (Q 6) betr. Aufwerfung eines Grabens durch die Neusser Bürger. RKG-(Bei-)Urteil vom 18. Nov. 1623 (5) Beschreibung: 2 cm, 57 Bl., lose; Q 1 - 17, 3 Beilagen prod. 3. Feb. und 23. Sept. 1624, 5. Mai 1625.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:42 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)