Kaiser Franz II. belehnt auf Bitten Gerolds II., Reichsfürsten und Abts des Stifts Muri, Heinrich von Raßler als Vormund des minderjährigen Lehnsträgers Johann Nepomuk Freiherr von Landsee im Namen des Gotteshauses Muri mit dem Blutbann in dem Markt Glatt. Raßler hat durch seinen bevollmächtigten Anwalt Franz Xaver Matt, Agenten am kaiserlichen Hof den Lehnseid leisten lassen. - Abt Placidus hatte mit Zustimmung Kaiser Josephs [I.] von den Brüdern Johann Joseph, Franz Anton und Lothar Karl Friedrich Freiherren von Landsee den Blutbann im Markt Glatt am Schwarzwald als Lehen des Reiches für das Gotteshaus [Muri]gekauft. Den Blutbann hatten als Lehen empfangen Abt Placidus am 1. April 1710 von Kaiser Joseph [I.] und am 5. Dezember 1712 von Kaiser Karl VI., Abt Fridolin am 3. November 1751 von Kaiser Franz [I.], (1) und Abt Gerold II. am 27. Juli 1784 und am 10. März 1789 nach dem Tod des Lehnsträgers Johann Karl Freiherr von Landsee, zuletzt von Kaiser Leopold II. am 10. März 1791. (1) Abt Bonaventura am 17. März 1767 von Kaiser Joseph II. Unterschriften: >links unter dem Umbug: Aussteller V(idi)t F. zu Colloredo-Mannsfeld; rechts auf dem Umbug: Ad mandatum Sac(r)ae Caes(are)ae Maiestatis proprium Peter Anton Frank mpr.
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Kaiser Franz II. belehnt auf Bitten Gerolds II., Reichsfürsten und Abts des Stifts Muri, Heinrich von Raßler als Vormund des minderjährigen Lehnsträgers Johann Nepomuk Freiherr von Landsee im Namen des Gotteshauses Muri mit dem Blutbann in dem Markt Glatt. Raßler hat durch seinen bevollmächtigten Anwalt Franz Xaver Matt, Agenten am kaiserlichen Hof den Lehnseid leisten lassen. - Abt Placidus hatte mit Zustimmung Kaiser Josephs [I.] von den Brüdern Johann Joseph, Franz Anton und Lothar Karl Friedrich Freiherren von Landsee den Blutbann im Markt Glatt am Schwarzwald als Lehen des Reiches für das Gotteshaus [Muri]gekauft. Den Blutbann hatten als Lehen empfangen Abt Placidus am 1. April 1710 von Kaiser Joseph [I.] und am 5. Dezember 1712 von Kaiser Karl VI., Abt Fridolin am 3. November 1751 von Kaiser Franz [I.], (1) und Abt Gerold II. am 27. Juli 1784 und am 10. März 1789 nach dem Tod des Lehnsträgers Johann Karl Freiherr von Landsee, zuletzt von Kaiser Leopold II. am 10. März 1791. (1) Abt Bonaventura am 17. März 1767 von Kaiser Joseph II. Unterschriften: >links unter dem Umbug: Aussteller V(idi)t F. zu Colloredo-Mannsfeld; rechts auf dem Umbug: Ad mandatum Sac(r)ae Caes(are)ae Maiestatis proprium Peter Anton Frank mpr.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 163 T 1 Nr. 257
Repertorium VIII 9 Nummer 14 (Kasten E, Fach 33; ersetzt durch rot: B 24)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 163 T 1 Murische Herrschaft Glatt: Urkunden
Murische Herrschaft Glatt: Urkunden >> 1. Urkunden
1793 März 18
Urkunden
Ausstellungsort: Wien
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel an schwarzgelber Siegelschnur
Vermerke: Dorsualvermerk: Collat(ioniert) und regist(riert) G. X. (?) Molitor, V. III., No. 13, A. 57, 13 (mit Bleistift)||1 Abschrift 18/19 Jh. in: Ho 80 a Allg. T., D Nr 112 Pak. 372
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel an schwarzgelber Siegelschnur
Vermerke: Dorsualvermerk: Collat(ioniert) und regist(riert) G. X. (?) Molitor, V. III., No. 13, A. 57, 13 (mit Bleistift)||1 Abschrift 18/19 Jh. in: Ho 80 a Allg. T., D Nr 112 Pak. 372
Bonaventura; Abt, Kloster Muri
Colloredo-Mannsfeld, Fürst zu; Freiherr von Albini
Frank, Peter Anton
Fridolin; Abt, Kloster Muri
Gerold II.; Abt, Kloster Muri
Landsee, Franz Anton von; Freiherr
Landsee, Johann Joseph von; Freiherr
Landsee, Johann Karl von; Freiherr
Landsee, Johann Nepomuk von; Freiherr
Landsee, Lothar Karl Friedrich von
Matt, Franz Xaver
Maximilian Christoph; Bischof von Konstanz
Molitor, G. X.
Placidus; Abt, Kloster Muri
Rassler, Heinrich von
Glatt, Sulz am Neckar RW
Landsee, Kanton Thurgau [CH]
Muri [CH]
Wien [A]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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