Graf Friedrich [III.] von Oettingen [Lkr. Donau-Ries], Hauptmann des Landfriedens in Schwaben, und seine acht Beisitzer bekennen, dass vor ihnen auf der Sitzung des Landfriedens in Donauwörth ("Werd") [Lkr. Donau-Ries] der Bevollmächtige der Stadt Ulm Peter Löw ("der Lew") Klage gegen den Ritter Heinrich Kaib erhoben hat. Dieser würde die Stadt in ihren Rechten an der Pfandschaft der Burg Gerhausen [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis], die die Stadt mit ihm gemeinsam innehat, sowie am Zoll zu Wippingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] und am Vogtrecht zu Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] beeinträchtigen. Auch habe er Vorräte, die die Stadt auf der Burg Gerhausen gelagert hat, geraubt. Der Vertreter des Heinrich Kaib, sein Bruder Johann, weist den Vorwurf des Raubes zurück und erklärt, dass sich Heinrich Kaib der Entscheidung des Landfriedens in der Sache fügen werde. Der Hauptmann und seine Beisitzer entscheiden daraufhin, dass Heinrich Kaib zusammen mit zwei Wappengenossen einen Eid schwören soll, dass er sich nicht des Raubes schuldig gemacht hat. Wegen der Beeinträchtigung der Rechte der Stadt Ulm in Gerhausen, Wippingen und Asch entscheiden sie, dass in der Sache das Urteil eines Schiedsgerichts unter dem Vorsitz des Grafen Albrecht von Rechberg [Ruine Hohenrechberg bei Schwäbisch Gmünd/Ostalbkreis] entscheiden wird. Dies und die Eidesleistung des Heinrich Kaib wird auf die nächste Tagung des Landfriedens in Ulm am 28. April ("an dem nehsten suntag nach sant Gorgen tag") verschoben. Daraufhin klagt Johann Kaib im Namen seines Bruders gegen die Stadt Ulm, dass diese die Burg Ruck ("Rugg") [Ruine bei Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] besetzt und die Leute des Heinrich Kaib daraus vertrieben habe. Auf diese Klage antwortet Peter Löw als Vertreter der Stadt, dass diese in der Sache den Vorwurf des Raubs zurückweise. Der Landfrieden entscheidet, dass der Bürgermeister und elf Angehörige des kleinen Rats einen Eid schwören sollen, dass die Stadt Ulm sich nicht des Raubes schuldig gemacht habe. Im übrigen soll auch wegen Ruck das vorerwähnte Schiedsgericht entscheiden. Auch diese Eidesleistung soll am 28. April erfolgen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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