Joß Höninger gen. Back und Andreas Federman aus Memmingen, "etlichs getzegs und laimdeß halb uff uns ufferstanden " zu Kirchheim ergriffen und im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gef., jedoch auf Bitten ehrbarer Leute wieder freigelassen, geloben eidlich, künftig und zu ewigen Tagen gegen Graf Ulrich von Württemberg, auch seinen Vetter Graf Eberhard von Württemberg und Graf Friedrich von Helfenstein, ihre Erben, Untertanen und Zugewandten, sie seien geistlich oder weltlich, nichts zu unternehmen, es sei selbst oder durch andere, mit Fehde oder in anderer Weise, ferner ihre Rechtsansprüche an die genannten Herrschaften und ihre Untertanen vor Hofmeister und Räten bzw. vor den Gerichten, darin sie gesessen sind und zu denen sie gehören, zu verfolgen und sie vor kein anderes Gericht zu ziehen.