Bericht des Leiters der Abt. 5 der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) vom 03.03.1986 über die Kontrolle des gemeldeten Bestandes an Schutzplätzen in der BV Dresden mit dem Ergebnis der Nichtgewährleistung des sicheren Schutzes aller Mitarbeiter der BV
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BArch MfS BV Ddn AGL/465
BArch MfS BV Ddn AGL BV Dresden, Arbeitsgruppe des Leiters
BV Dresden, Arbeitsgruppe des Leiters >> Arbeitsgruppe des Leiters (AGL), MfS-Bezirksverwaltung Dresden >> AGL, MfS-BV Dresden >> 3 Mobilmachungsarbeit >> 3.2 Gewährleistung der Einsatzbereitschaft
1986
Enthält u.a.:
Maßnahmeplan des Leiters der Abt. 5 der AGM vom 05.03.1986 zur weiteren Durchsetzung der Forderung nach geschützter Unterbringung des Mitarbeiterbestandes in den Dienstobjekten der BV entsprechend der Direktive Nr. 1/67 des Ministers. - Schreiben des Leiters der AGL der BV vom 03.04.1986 zur Auswertung des Kontrollbesuches durch Mitarbeiter der AGM.
Maßnahmeplan des Leiters der Abt. 5 der AGM vom 05.03.1986 zur weiteren Durchsetzung der Forderung nach geschützter Unterbringung des Mitarbeiterbestandes in den Dienstobjekten der BV entsprechend der Direktive Nr. 1/67 des Ministers. - Schreiben des Leiters der AGL der BV vom 03.04.1986 zur Auswertung des Kontrollbesuches durch Mitarbeiter der AGM.
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:57 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) (Tektonik)
- Staatssicherheit (Tektonik)
- Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (Tektonik)
- Bezirksverwaltung (BV) Dresden (Tektonik)
- Leitung der BV Dresden (Tektonik)
- BV Dresden, Arbeitsgruppe des Leiters (Bestand)
- Arbeitsgruppe des Leiters (AGL), MfS-Bezirksverwaltung Dresden (Gliederung)
- AGL, MfS-BV Dresden (Gliederung)
- 3 Mobilmachungsarbeit (Gliederung)
- 3.2 Gewährleistung der Einsatzbereitschaft (Gliederung)