Lebhafter parlamentarischer Auftakt in Stuttgart
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D591009/301
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1959 >> Oktober
17. Oktober 1959
(O-Ton) Carl Neinhaus, Dr., CDU, Landtagspräsident von Baden-Württemberg: Begrüßung nach der Sommerpause zur 85. Sitzung des Landtages / (0'37)
(O-Ton) Viktor Renner, SPD, Innenminister von Baden-Württemberg: Das Polizeigesetz bietet in der geltenden Fassung keine Möglichkeit, Hilfskräfte mit polizeilichen Aufgaben zu betrauen / Der vorliegende Gesetzentwurf soll diese Lücke schließen / Alle Länder der BRD, außer Bayern und Baden-Württemberg, haben schon eine gesetzliche Regelung / Die Ermächtigung zur Heranziehung von Hilfskräften soll der Landesregierung übertragen werden / Entscheidend sind allgemeine persönliche Zuverlässigkeit und Einstellung zum demokratischen Staat / Der Einsatz von polizeilichen Hilfskräften ist allgemein unerwünscht, jedoch zur Vorbeugung ratsam / (3'20)
(O-Ton) Oskar Kalbfell, MdL, SPD, Reutlingen, kritisiert den Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes: Hilfspolizisten in Begleitung eines Polizisten erinnern an die Zeit des 3. Reiches / Sorge, über den Bürger könne durch Stellungsbefehl verfügt werden / In einem sozialen Rechtsstaat gibt es keine Unruhen / Gegen von außen hereingetragene Unruhen sind Hilfspolizisten machtlos / Bei Katastrophen gibt es den Katastrophenschutz / (3'28)
(O-Ton) Hermann Müller, Dr., MdL, FDP/DVP, Schwäbisch-Hall, kritisiert den Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes: Vergleich mit dem unlängst debattierten Einsatz von Hilfspolizisten im Naturschutz / Bei Naturkatastrophen greifen andere Organisationen / Bei Katastrophen ist die Zusammenziehung von Hilfspolizisten zu schwerfällig / Verdacht, die Länder sollten im Sinne des BM des Inneren Hilfspolizisten gegen politische Unruhen rekrutieren / Der angestrebte Gesetzentwurf ist ein bedenklicher Weg im heutigen demokratischen Rechtsstaat / (4'41)
(O-Ton) Hermann Person, Dr., MdL, CDU, Freiburg: Bejaht im Grundsatz die Notstandsregelung / Vorkehrungen gegen Gefahr trifft man, solange Zeit dazu ist / Auf sauberer rechtlicher Grundlage stehende Möglichkeiten der Notstandsbegegnung hätten möglicherweise die Entstehung des dritten Reiches verhindert / Einigkeit im Willen, die demokratische Ordnung zu erhalten / Die Polizeiorgane müssen dazu den demokratischen Staat bejahen / (4'27) (O-Ton) Walter Erbe, Prof. Dr., MdL, FDP/DVP, Tübingen, zum Lehrerbildungsgesetz: Gegenwartsnähe, Weltoffenheit, Weltverständnis, Flexibilität als Charakteristika und Auftrag des Berufsschullehrers / Die Ausbildung des Berufsschullehrers darf hinter der des Volksschullehrers nicht zurückstehen / Der Berufsschullehrer muss fähig sein, Fortschritte in der Technik in Wissenschaft und Praxis zu verfolgen und aus der Fülle des Stoffes das für den Unterricht Wesentliche auszulesen / Hochschulausbildung für Gewerbelehrer / Ein Entwurf mit fliegender Feder / (3'56)
(O-Ton) Viktor Renner, SPD, Innenminister von Baden-Württemberg: Das Polizeigesetz bietet in der geltenden Fassung keine Möglichkeit, Hilfskräfte mit polizeilichen Aufgaben zu betrauen / Der vorliegende Gesetzentwurf soll diese Lücke schließen / Alle Länder der BRD, außer Bayern und Baden-Württemberg, haben schon eine gesetzliche Regelung / Die Ermächtigung zur Heranziehung von Hilfskräften soll der Landesregierung übertragen werden / Entscheidend sind allgemeine persönliche Zuverlässigkeit und Einstellung zum demokratischen Staat / Der Einsatz von polizeilichen Hilfskräften ist allgemein unerwünscht, jedoch zur Vorbeugung ratsam / (3'20)
(O-Ton) Oskar Kalbfell, MdL, SPD, Reutlingen, kritisiert den Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes: Hilfspolizisten in Begleitung eines Polizisten erinnern an die Zeit des 3. Reiches / Sorge, über den Bürger könne durch Stellungsbefehl verfügt werden / In einem sozialen Rechtsstaat gibt es keine Unruhen / Gegen von außen hereingetragene Unruhen sind Hilfspolizisten machtlos / Bei Katastrophen gibt es den Katastrophenschutz / (3'28)
(O-Ton) Hermann Müller, Dr., MdL, FDP/DVP, Schwäbisch-Hall, kritisiert den Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes: Vergleich mit dem unlängst debattierten Einsatz von Hilfspolizisten im Naturschutz / Bei Naturkatastrophen greifen andere Organisationen / Bei Katastrophen ist die Zusammenziehung von Hilfspolizisten zu schwerfällig / Verdacht, die Länder sollten im Sinne des BM des Inneren Hilfspolizisten gegen politische Unruhen rekrutieren / Der angestrebte Gesetzentwurf ist ein bedenklicher Weg im heutigen demokratischen Rechtsstaat / (4'41)
(O-Ton) Hermann Person, Dr., MdL, CDU, Freiburg: Bejaht im Grundsatz die Notstandsregelung / Vorkehrungen gegen Gefahr trifft man, solange Zeit dazu ist / Auf sauberer rechtlicher Grundlage stehende Möglichkeiten der Notstandsbegegnung hätten möglicherweise die Entstehung des dritten Reiches verhindert / Einigkeit im Willen, die demokratische Ordnung zu erhalten / Die Polizeiorgane müssen dazu den demokratischen Staat bejahen / (4'27) (O-Ton) Walter Erbe, Prof. Dr., MdL, FDP/DVP, Tübingen, zum Lehrerbildungsgesetz: Gegenwartsnähe, Weltoffenheit, Weltverständnis, Flexibilität als Charakteristika und Auftrag des Berufsschullehrers / Die Ausbildung des Berufsschullehrers darf hinter der des Volksschullehrers nicht zurückstehen / Der Berufsschullehrer muss fähig sein, Fortschritte in der Technik in Wissenschaft und Praxis zu verfolgen und aus der Fülle des Stoffes das für den Unterricht Wesentliche auszulesen / Hochschulausbildung für Gewerbelehrer / Ein Entwurf mit fliegender Feder / (3'56)
0:25:07; 0'25
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Baden-Württemberg; Landtag
Gesetzgebung: Lehrerbildungsgesetz
Gesetzgebung: Polizeigesetz
Polizei: Hilfspolizei
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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