Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, entlässt Margaretha Kolros, Tochter der Eheleute Hans Kolros und Waldburga Warther zu Altshausen, auf deren und ihrer Verwandten (ir frainden) Bitten wie auch auf Ersuchen der Äbtissin Aurelia zu Wonnental geb. Speth von Zwiefalten und ohne jede finanzielle oder sonstige Gegenleistung aus seiner und seiner Kommende Leibherrschaft, damit sie, die Freigelassene, in den geistlichen Stand ein- und als Schwester dem Zisterzienserinnenkonvent zu Wonnental beitreten kann. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Margaretha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und verzichtet auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen. Es gilt jedoch der Vorbehalt, dass die Kolros, sollte sie "ain weltliche person bleiben vnd den gaistlichen standt nit annemen vnd den hienach widerfallen lassen, davon ab- vnd austretten", sich dann der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Nachfolger bzw. der Kommende Altshausen erneut unterwerfen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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