Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, entlässt Margaretha Kolros, Tochter der Eheleute Hans Kolros und Waldburga Warther zu Altshausen, auf deren und ihrer Verwandten (ir frainden) Bitten wie auch auf Ersuchen der Äbtissin Aurelia zu Wonnental geb. Speth von Zwiefalten und ohne jede finanzielle oder sonstige Gegenleistung aus seiner und seiner Kommende Leibherrschaft, damit sie, die Freigelassene, in den geistlichen Stand ein- und als Schwester dem Zisterzienserinnenkonvent zu Wonnental beitreten kann. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Margaretha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und verzichtet auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen. Es gilt jedoch der Vorbehalt, dass die Kolros, sollte sie "ain weltliche person bleiben vnd den gaistlichen standt nit annemen vnd den hienach widerfallen lassen, davon ab- vnd austretten", sich dann der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Nachfolger bzw. der Kommende Altshausen erneut unterwerfen muss.
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Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, entlässt Margaretha Kolros, Tochter der Eheleute Hans Kolros und Waldburga Warther zu Altshausen, auf deren und ihrer Verwandten (ir frainden) Bitten wie auch auf Ersuchen der Äbtissin Aurelia zu Wonnental geb. Speth von Zwiefalten und ohne jede finanzielle oder sonstige Gegenleistung aus seiner und seiner Kommende Leibherrschaft, damit sie, die Freigelassene, in den geistlichen Stand ein- und als Schwester dem Zisterzienserinnenkonvent zu Wonnental beitreten kann. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Margaretha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und verzichtet auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen. Es gilt jedoch der Vorbehalt, dass die Kolros, sollte sie "ain weltliche person bleiben vnd den gaistlichen standt nit annemen vnd den hienach widerfallen lassen, davon ab- vnd austretten", sich dann der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Nachfolger bzw. der Kommende Altshausen erneut unterwerfen muss.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3104
N: 3. ad fas. 23
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1574 Oktober 4
Doppelblattbogen folio (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen
Empfänger: Margaretha Kolros
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Margaretha Kolros
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Rückvermerk
Altshausen, Sigmund von Hornstein; Komtur, 1513-1577
Kolros, Hans
Kolros, Margaretha
Warther, Waldburga
Wonnental, Aurelia; Äbtissin
Altshausen RV
Wonnental : Kenzingen EM; Kloster
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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