Verkauf eines Stückes Landes
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E1 A 122
Vorl. Nr.: 131
122
E1 A Urkunden
Urkunden >> Gesammelte Urkunden >> Kreuzberg
1580
Enthält: Vor Heinrich zu Brockhauß und Johan im Offerhauß , Schöffen des Hauptgerichts Kreuzberg (Creutz-) , verkaufen Henrich Dornenbusch gen. an der Linden und seine Frau Sophia an Johan Schültgen zu Kalkum (Calchum) und dessen Frau Sophia gegen eine Summe Geld 2 1/2 Morgen Land, gelegen im Grossen felde seitlich neben Land von Wilhelm Löher und Marcus zu Einbrungen sowie an den Enden von Reinhardt Grueter(s) und Jütte, Tochter von Henrich zu Angermundt. Die Verkäufer geloben Währschaft.
Archivale
Aussteller: Siegler: Christian Klutt, Richter, und Aussteller mit Schöffenamtssiegel, Unterschr. : Dietherich Boecker, Gerichtsschreiber
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:57 MEZ