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Landgraf Philipp I. von Hessen bekundet eigenhändig, das weder er noch seine Erben das Wittum seiner Mutter Anna ablösen werden. Nach ihrem Tod si...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Grünberg 1519 Mai 23
Hessen
Pergament, mit angehängtem Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: montag nach Kantate
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp I. von Hessen bekundet eigenhändig, das weder er noch seine Erben das Wittum seiner Mutter Anna ablösen werden. Nach ihrem Tod sind dafür an ihren Gemahl oder die Kinder zweiter Ehe nur die 10.000 Gulden Mitgift aus Mecklenburg auszuzahlen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Glagau, Landtagsakten S. 548 Anm. 1