Ludwig Seeß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Weiher (u.a. Hans Hohermut) beurkunden eine Gültverschreibung des Wilhelm Rehm, Generalkollektors des Bistums Speyer, über ein Kapital von 20 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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