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Verordnung: Empfangsbescheinigungen von Seiten des Geheimen Kabinetts-Sekretariats über an den Großherzog gerichtete Vorstellungen haben, auch wenn keine Inhibition verfügt ist, eine dreiwöchige Frist zur Folge
Verordnung: Empfangsbescheinigungen von Seiten des Geheimen Kabinetts-Sekretariats über an den Großherzog gerichtete Vorstellungen haben, auch wenn keine Inhibition verfügt ist, eine dreiwöchige Frist zur Folge
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
Gießen, 1830 November 24
Sachakte
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