Ortsrecht der Stadt Nettetal
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622
D 6 Nettetal Nettetal
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1970-1975
Enthält: Weitergültigkeit von Satzungen vor der Gründung der Stadt Nettetal; Satzungen, Verordnungen und Ordnungen der Stadt Nettetal: Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren, Gewerberechtliche Anordnung (Marktordnung), Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und sonstigen Stadtgebühren, Verordnung über die Hinausschiebung des Beginns der Sperrstunde in Gast- und Schankwirtschaften, Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass, Satzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr, Satzung über die Nutzung städtischer Wohnunterkünfte, Satzung über die Veröffentlichung von Viehseuchenverordnungen, Satzung über die Erhebung von Gebühren für Desinfektionen und die Benutzung von Desinfektionseinrichtungen, Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen im Stadtgebiet, Verordnung über die Durchführung der Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel, Satzung für die Stadtbücherei, Satzung über die Benutzung der Sporteinrichtungen, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Hallenschwimmbades Nettetal-Kaldenkirchen, Satzung für den Krankentransport und Rettungsdienst, Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage, Satzung über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen für die Entwässerung der Grundstücke, Satzung über die Müllabfuhr, Satzung über die Erhebung von Müllabfuhrgebühren, Satzung über die Straßenreinigung, Satzun über die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen, Satzung über die Friedhofsgebühren, Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8 Kommunalabgabengesetz für straßenbauliche Maßnahmen, Hundesteuersatzung der Stadt Nettetal
Amt VI/30 Rechtswesen | (01.01.1970)
2 cm
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:14 MEZ