Corona Lupperger, Ehefrau des Jakob Zembrot zu Geratsreute, ergibt sich selbst und die Kinder, die sie von jetzt an womöglich gebären wird, freiwillig, ungezwungen und um ihres und ihrer künftigen Kinder besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handt[haben]" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Ausstellerin, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich gelobt und verspricht, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Geboten, Verboten und Sachen gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schirm, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles hat die Ausstellerin auch namens ihrer noch ungeborenen Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu Gott" geschworen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner