Corona Lupperger, Ehefrau des Jakob Zembrot zu Geratsreute, ergibt sich selbst und die Kinder, die sie von jetzt an womöglich gebären wird, freiwillig, ungezwungen und um ihres und ihrer künftigen Kinder besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handt[haben]" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Ausstellerin, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich gelobt und verspricht, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Geboten, Verboten und Sachen gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schirm, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles hat die Ausstellerin auch namens ihrer noch ungeborenen Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu Gott" geschworen.
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Corona Lupperger, Ehefrau des Jakob Zembrot zu Geratsreute, ergibt sich selbst und die Kinder, die sie von jetzt an womöglich gebären wird, freiwillig, ungezwungen und um ihres und ihrer künftigen Kinder besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handt[haben]" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Ausstellerin, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich gelobt und verspricht, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Geboten, Verboten und Sachen gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schirm, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles hat die Ausstellerin auch namens ihrer noch ungeborenen Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu Gott" geschworen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3114
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1576 Februar 7
14,7 x 30,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Corona Lupperger
Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen
Siegler: Samuel Keck, kaiserlicher Notar und Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen
Siegler: Samuel Keck, kaiserlicher Notar und Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Gremlich von Jungingen, Wolf
Keck, Samuel
Lupperger, Corona
Zembrot, Jakob
Bettenreute, Staatsdomäne : Fronhofen, Fronreute RV
Geratsreute : Fronhofen, Fronreute RV
Hasenweiler : Horgenzell RV
Ravensburg RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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