Schwäbischer Kreis (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 95
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Auslesebestände über Auswärtiges >> Kaiser und Reich
1532-1806
Überlieferungsgeschichte
Der Schwäbische (Reichs-) Kreis entstand im Jahre 1500 im Zuge der Reichsreform Kaiser Maximilians I. und umfasste eine große Anzahl deutscher Territorien, die in etwa dem Gebiet des früheren (Stammes-) Herzogtums Schwaben entsprachen, das im 13. Jahrhundert mit dem Ende der Stauferzeit untergegangen war. Er trat als Interessenvertretung der südwestdeutschen Territorien gegenüber dem Reich und dem Ausland auf und mühte sich auch um die Sicherung des Allgemeinen Landfriedens. Spätestens seit dem Pfälzischen Erbfolgekrieg spielte der Schwäbische Kreis auch eine zunehmende Rolle in der Reichsverteidigung, v. a. gegen die Expansionspolitik König Ludwigs XIV. von Frankreich, und unterhielt seit 1694 ein stehendes Heer, das durch Matrikularbeiträge der einzelnen Kreisstände finanziert wurde. Während des Pfälzischen und des Spanischen Erbfolgekriegen schlossen die sechs süd- und westdeutschen Reichskreise ein gegenseitiges Verteidigungsbündnis. Die einzelnen zum Schwäbischen Kreis gehörigen fünf Reichsstände (weltliche und geistliche Fürsten, Prälaten, Grafen und Städte) bildeten in den Kreisversammlungen jeweils eine Bank (Fraktion).
Die wichtigsten Organe des Schwäbischen Kreises waren der Kreistag und das Kreisausschreibamt. Die Kreiskonvente traten teils im Plenum und teils als Engerer Ausschuss zusammen. Die Herzöge von Württemberg fungierten als Haupt der evangelischen Kreisstände gemeinsam mit den Bischöfen von Konstanz - Haupt der katholischen Kreisstände - als "kreisausschreibende Fürsten" vor, d. h., sie beriefen u. a. die Kreistage bzw. Kreiskonvente und Engeren Ausschüsseein, in welchen die einzelnen Mitgliedsterritorien (Kreisstände) vertreten waren. Außerdem waren sie für die Ausführung von Urteilen des Reichskammergerichts, die das Kreisgebiet betrafen, verantwortlich. Zu den Ämtern innerhalb des Schwäbischen Kreises zählten der Kreisobrist, der im Zeitraum von 1531-1628 regelmäßig ernannt wurde, der Kreismarschall, dessen Amt in den Jahren 1693-1733 und 1695-1697 mit einzelnen Territorialfürsten besetzt war. Weitere Ämter waren der Kreissekretär, der Kreiseinnehmer und der Münzwardein. Die Kreiskanzlei und das Kreisarchiv hatten ihren Sitz jeweils in Stuttgart.
Neben der Wahrung des Landfriedens waren die Reichskreise auch für die Ernennung eines Teils der Richter am Reichskammergericht, die Kontrolle des Münzwesens, die Erhebung von Reichssteuern (Römermonate, Türkensteuern), die Unterhaltung der Kreistruppen und das Marschwesen (Durchzug fremder, nicht feindlicher Truppen durch das Kreisgebiet) zuständig.
Die Institution des Schwäbischen Kreises bestand bis zum Ende des Alten Reichs im Jahre 1806.
Inhalt und Bewertung
Der vorliegende Bestand enthält Akten über die Beziehungen Württembergs zum Schwäbischen Kreis. Es handelt sich um ein altwürttembergisches Membrum, das seit dem 17. Jh. gebildet und durch Abgaben aus Behördenregistraturen erweitert wurde. Der ursprüngliche Umfang betrug 224 Büschel (Nr. 1-221, 19a, 29a und 76a). Die Büschel 197-204 und 212-213, die aus der Zeit nach 1806 stammen und im Zuge der Auflösung des Schwäbischen Kreises entstanden sind, wurden zu Bestand E 100 (Neuere Staatsverträge) gezogen. Das von G. Wörner am Anfang des 20. Jahrhunderts erstellte handschriftliche Findmittel wurde im Oktober und November 2016 von Barbara Mayer unter Anleitung des Unterzeichneten retrokonvertiert. Ergänzt wurden Umfangsangaben und Deskriptoren, teilweise auch die Titelaufnahmen, Enthält- und Darin-Vermerke. Anschließend erfolgte eine archivgerechte Verpackung der Unterlagen durch Andreas Mummert. Der Bestand umfasst nunmehr 211 Büschel bzw. 8,36 lfd. m.
Stuttgart, im Januar 2017
Johannes Renz
Der Schwäbische (Reichs-) Kreis entstand im Jahre 1500 im Zuge der Reichsreform Kaiser Maximilians I. und umfasste eine große Anzahl deutscher Territorien, die in etwa dem Gebiet des früheren (Stammes-) Herzogtums Schwaben entsprachen, das im 13. Jahrhundert mit dem Ende der Stauferzeit untergegangen war. Er trat als Interessenvertretung der südwestdeutschen Territorien gegenüber dem Reich und dem Ausland auf und mühte sich auch um die Sicherung des Allgemeinen Landfriedens. Spätestens seit dem Pfälzischen Erbfolgekrieg spielte der Schwäbische Kreis auch eine zunehmende Rolle in der Reichsverteidigung, v. a. gegen die Expansionspolitik König Ludwigs XIV. von Frankreich, und unterhielt seit 1694 ein stehendes Heer, das durch Matrikularbeiträge der einzelnen Kreisstände finanziert wurde. Während des Pfälzischen und des Spanischen Erbfolgekriegen schlossen die sechs süd- und westdeutschen Reichskreise ein gegenseitiges Verteidigungsbündnis. Die einzelnen zum Schwäbischen Kreis gehörigen fünf Reichsstände (weltliche und geistliche Fürsten, Prälaten, Grafen und Städte) bildeten in den Kreisversammlungen jeweils eine Bank (Fraktion).
Die wichtigsten Organe des Schwäbischen Kreises waren der Kreistag und das Kreisausschreibamt. Die Kreiskonvente traten teils im Plenum und teils als Engerer Ausschuss zusammen. Die Herzöge von Württemberg fungierten als Haupt der evangelischen Kreisstände gemeinsam mit den Bischöfen von Konstanz - Haupt der katholischen Kreisstände - als "kreisausschreibende Fürsten" vor, d. h., sie beriefen u. a. die Kreistage bzw. Kreiskonvente und Engeren Ausschüsseein, in welchen die einzelnen Mitgliedsterritorien (Kreisstände) vertreten waren. Außerdem waren sie für die Ausführung von Urteilen des Reichskammergerichts, die das Kreisgebiet betrafen, verantwortlich. Zu den Ämtern innerhalb des Schwäbischen Kreises zählten der Kreisobrist, der im Zeitraum von 1531-1628 regelmäßig ernannt wurde, der Kreismarschall, dessen Amt in den Jahren 1693-1733 und 1695-1697 mit einzelnen Territorialfürsten besetzt war. Weitere Ämter waren der Kreissekretär, der Kreiseinnehmer und der Münzwardein. Die Kreiskanzlei und das Kreisarchiv hatten ihren Sitz jeweils in Stuttgart.
Neben der Wahrung des Landfriedens waren die Reichskreise auch für die Ernennung eines Teils der Richter am Reichskammergericht, die Kontrolle des Münzwesens, die Erhebung von Reichssteuern (Römermonate, Türkensteuern), die Unterhaltung der Kreistruppen und das Marschwesen (Durchzug fremder, nicht feindlicher Truppen durch das Kreisgebiet) zuständig.
Die Institution des Schwäbischen Kreises bestand bis zum Ende des Alten Reichs im Jahre 1806.
Inhalt und Bewertung
Der vorliegende Bestand enthält Akten über die Beziehungen Württembergs zum Schwäbischen Kreis. Es handelt sich um ein altwürttembergisches Membrum, das seit dem 17. Jh. gebildet und durch Abgaben aus Behördenregistraturen erweitert wurde. Der ursprüngliche Umfang betrug 224 Büschel (Nr. 1-221, 19a, 29a und 76a). Die Büschel 197-204 und 212-213, die aus der Zeit nach 1806 stammen und im Zuge der Auflösung des Schwäbischen Kreises entstanden sind, wurden zu Bestand E 100 (Neuere Staatsverträge) gezogen. Das von G. Wörner am Anfang des 20. Jahrhunderts erstellte handschriftliche Findmittel wurde im Oktober und November 2016 von Barbara Mayer unter Anleitung des Unterzeichneten retrokonvertiert. Ergänzt wurden Umfangsangaben und Deskriptoren, teilweise auch die Titelaufnahmen, Enthält- und Darin-Vermerke. Anschließend erfolgte eine archivgerechte Verpackung der Unterlagen durch Andreas Mummert. Der Bestand umfasst nunmehr 211 Büschel bzw. 8,36 lfd. m.
Stuttgart, im Januar 2017
Johannes Renz
211 Büschel (8,36 lfd. m)
Bestand
Schwäbischer Reichskreis
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ