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Peter Haan, B. zu Owen, wegen Diebstahls von zwei silbernen Löffeln und einem Brotmesser zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., nachdem er sich anstatt des Rechts für eine Verschreibung entschieden hatte, gelobt, zur Strafe für sein Vergehen 15 fl an dem Herzog zu zahlen, sich künftig wohl zu verhalten, und schwört U. Er stellt ferner 3 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen 14 Tagen festzunehmen und der Obrigkeit zu überantworten oder, wenn dies nicht geschähe, 100 fl zu bezahlen. Bürgen: Veit Knoll, Lentz Henlin, Gall Bintz, alle von Owen, seine Brüder und Vettern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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