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Heimatrechtsverhältnisse des angeblichen Wilhelm Müller aus Wien, 29 Jahre alt
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 173 III Kreisregierung Ludwigsburg: Spezialia
Kreisregierung Ludwigsburg: Spezialia >> 24. STAATSBÜRGERRECHT >> 24.1 Bürgerrecht >> 24.1.20 Vaganten und Heimatlose >> Ausländer und mehrere Oberämter betr.
1838-1840
Müller wurde am 23.09.1837 in Stuttgart verhaftet und am 26.06.1838 vom Kriminalsenat des Gerichtshofes zu Esslingen wegen im Komplott verübter Diebstähle und anderer Vergehen zu einer 19monatien Arbeitshausstrafe verurteilt. Er wurde am 04.09.1839 aus dem Arbeitshaus Ludwigsburg entlassen und zu seiner Beschäftigung und polizeilicher Beaufsichtigung in das Armenhaus zu Stuttgart eingewiesen und hat sich alsbald heimlich von dort entfernt. Die steckbriefliche Verfolgung blieb ohne Erfolg. Ohne Zweifel hat er das Königreich Württemberg wieder verlassen. Nach der Ansicht der Arbeitshausverwaltung Ludwigsburg und der Stadtdirektion Stuttgart scheint Müller ein Jude zu sein.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.