Hintergrund des Prozesses ist, daß bei der Münzprobe auf dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreistag zu Köln der Appellat des Münzfrevels beschuldigt und die von ihm geschlagenen anholtischen Münzen in den Territorien der benachbarten Fürsten verboten wurden. Der Appellat wurde daraufhin durch den fiskalischen Anwalt vor dem Gericht zu Anholt und auch vor den Münzkommissaren von Köln verklagt und verlor seine Stellung als Münzmeister der reichsfreien Herrschaft Anholt des Grafen von Salm. Die Appellanten beschlagnahmten seine Münzgerätschaften. Der Appellat verklagte diese vor der 1. Instanz wegen Rufschädigung „ex lege diffamari“. Die 1. Instanz urteilte am 17. Jan. 1665, daß die Appellanten binnen sechs Wochen ihre Gegenklage gegen Wendel einreichen sollen. Andernfalls würden sie zu „ewigem Stillschweigen“ verurteilt. Die Appellanten wenden ein, sie seien in diese Sache nur kraft ihres Amtes involviert.
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Hintergrund des Prozesses ist, daß bei der Münzprobe auf dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreistag zu Köln der Appellat des Münzfrevels beschuldigt und die von ihm geschlagenen anholtischen Münzen in den Territorien der benachbarten Fürsten verboten wurden. Der Appellat wurde daraufhin durch den fiskalischen Anwalt vor dem Gericht zu Anholt und auch vor den Münzkommissaren von Köln verklagt und verlor seine Stellung als Münzmeister der reichsfreien Herrschaft Anholt des Grafen von Salm. Die Appellanten beschlagnahmten seine Münzgerätschaften. Der Appellat verklagte diese vor der 1. Instanz wegen Rufschädigung „ex lege diffamari“. Die 1. Instanz urteilte am 17. Jan. 1665, daß die Appellanten binnen sechs Wochen ihre Gegenklage gegen Wendel einreichen sollen. Andernfalls würden sie zu „ewigem Stillschweigen“ verurteilt. Die Appellanten wenden ein, sie seien in diese Sache nur kraft ihres Amtes involviert.
AA 0627, 3335 - L 181/557
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1665 - 1691 (1660 - 1667)
Enthaeltvermerke: Kläger: Lic. Gerhard Lauwerman und Lic. Hermann Wennick, Räte des Grafen von Salm und Richter von Anholt (Kr. Borken), (Bekl.) Beklagter: Segerus Wendel, ehemaliger Münzmeister zu Anholt, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Jakob Friedrich Kühorn 1665 - Subst.: Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen Prokuratoren (Bekl.): Lic. Bernhard Henningh 1665 - Subst.: Lic. Johann Eichrodt Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Klev. Hofgericht (Assessoren) zu Kleve 1660 - 1665 - 2. RKG 1665 - 1691 (1660 - 1667) Beschreibung: 2,5 cm, 108 Bl., lose; Q 1 - 19, 1 Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:12 MESZ