Hermann Roitkanne, Johann Wynmar und sämtliche anderen Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor ihnen Henken Noitzghin und seine Ehefrau Metze dem Priester Hermann von Kalkar (Kalker), Testamentsvollstrecker des Hermann von Wunnenberch (Wunen-), eine Erbrente von 7 Mark Pfenniggeld Kölner Pagaments verkauft haben. Sie haben ihm die 7 Mark auf eine Fleischbank und 1 Viertel Wingert angewiesen, wovon Hermann Vuyr der Fleischhauer jährlich zu Ostern den Verkäufern die 7 Mark zu bezahlen pflegte. Künftig sollen also Hermann Vuyr und seine Erben die 7 Mark nur noch an den Testamentsvollstrecker zahlen. Die Bank steht zu Bonn zwischen den Fleischbänken des Henken Menghin und des Sohnes des Henrich Mertins; davon zahlt man jährlich dem Erzbischof von Köln auf den Hof Merhausen (-huisen) 6 Schilling Kölner Pagaments Grundzins, wie Arnolt, Schultheiß, und Peter Sticher und Hermann Stirn, 2 Geschworene des Hofs Merhausen, erklärt haben. Das Viertel Wingert liegt in der Steynvlachten zwischen Wingerten Konrads von Dietkirchen (Deit-) und der Frau von Overstolz (van dem Ouerstoltz); davon zahlt man jährlich der Karde, Krainheims Weib, der Lehnfrau, 7 Pfennige Grundzins, wie sie erklärt hat. Die Eheleute haben das Pfenniggeld vor den Schultheißen und den Geschworenen des Hofs Merhausen und vor der Lehnfrau aufgelassen und mit Mund, Hand und Halm dem Testamentsvollstrecker aufgetragen. Sie haben den Schultheißen, die Geschworenen und die Lehnfrau gebeten, diesen zu belehnen, und derselbe hat das Gut empfangen und gewonnen. Schultheiß, Geschworene und Lehnfrau erkennen nur noch Hermann von Kalkar namens des Testaments als an Bank und Wingert berechtigt an, so dass er die 7 Mark nach Belieben verkaufen, versetzen und vergeben kann. Die Eheleute haben dem Käufer über die Kaufsumme quittiert. Vorbehalten bleiben dem [Landes-] Herrn sein Dienst und der Stadt [Bonn] ihre Steuern (ere leilicher geweinden ind ers geschosch). Dies alles geschah auch vor dem Schultheißen, den Geschworenen und der Lehnfrau. Diese haben, da der Hof Merhausen kein Siegel hat, die Schöffen gebeten, ihr gemeines Siegel anzuhängen. Die Schöffen kündigen auf deren Bitten hin ihr gemeines Schöffensiegel an. Gegheven 1389 des zwentzichsten daegs yn dem braimainde zu latine Iunius genant.