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Ergänzung betreffend die am 11. Januar 1812 zur Förderung einer prompten Justizpflege erlassene Verordnung und die Frage über deren Anwendbarkeit auf die Justizämter (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
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Ergänzung betreffend die am 11. Januar 1812 zur Förderung einer prompten Justizpflege erlassene Verordnung und die Frage über deren Anwendbarkeit auf die Justizämter (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.1 Allgemeine Vorschriften, Vorladung, Eidesleistung, Fristen
Gießen, 1815 Januar 31
Sachakte
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