50 Jahre SOS-Kinderdörfer
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/002 D993106/103
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/002 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 1999
Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 1999 >> April 1999
Sonntag, 4. April 1999
34.000 Kinder leben derzeit in SOS-Kinderdörfern. In Deutschland sind vier von fünf Kindern Sozialwaisen, sie stammen aus zerrütteten Familien. Viele sind vernachlässigt, geschlagen und mißbraucht worden.
50 Jahre nach den ersten Häusern existieren 377 Kinderdörfer in 130 Ländern rund um den Globus. In Deutschland gehören die beiden baden-württembergischen Anlagen in Sulzburg und Schorndorf zu den ersten, die öffneten. Hinzugekommen sind in den letzten Jahren verstärkt SOS-Ausbildungszentren, offene Beratungsstellen und betreutes Wohnen für Jugendliche und Behinderte. Ein weltweites privates Sozialwerk, das heute insgesamt eine Viertelmillion Kinder und Jugendliche betreut.
50 Jahre nach den ersten Häusern existieren 377 Kinderdörfer in 130 Ländern rund um den Globus. In Deutschland gehören die beiden baden-württembergischen Anlagen in Sulzburg und Schorndorf zu den ersten, die öffneten. Hinzugekommen sind in den letzten Jahren verstärkt SOS-Ausbildungszentren, offene Beratungsstellen und betreutes Wohnen für Jugendliche und Behinderte. Ein weltweites privates Sozialwerk, das heute insgesamt eine Viertelmillion Kinder und Jugendliche betreut.
SWR 1
0:27:30; 0'27
Audio-Visuelle Medien
Aberer, Brigitte
Bereuter, Elsa
Brugger, Gabi
Holzhoy, Irmgard
Rieder, Alfred
Sammert, Gabi
Thien, Volker
Wohlgenannt, Karin
Dornbirn, Vorarlberg [A]
Behinderte
Jubiläum: 50 Jahre SOS-Kinderdörfer
Jugend
Kind: Kinderdorf
Sozialwesen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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