Streit um einen Teil des Erbes der Alverta von Vlodrop (Isenbusch (Iserenbusch) samt zugehörigen Donckschen Gütern, im Gericht Susteren (Amt Born) gelegen), den der Appellat als Ehemann ihrer Tochter Petronella aus 1. Ehe mit Carl von Bronckhorst forderte, da der gesamte eheliche Besitz mit Carls Tod an die Kinder aus dieser Ehe gefallen sei und Alverta daran nur noch Nießbrauchrechte gehabt habe. Der Appellant, Sohn Alvertas aus 2. Ehe mit Philipp von Bentinck, bezweifelt dagegen, daß es sich bei den beanspruchten Gütern um diejenigen handle, die Alverta in ihre 1. Ehe gebracht habe; darüber sei kein Beweis erbracht worden, obwohl während ihrer 2. Ehe umfangreicher Besitz in dieser Gegend neu erworben worden sei. Zudem sei Alvertas gesamter Besitz während ihrer 1. Ehe als Pfand verschrieben worden, in den sich der Gläubiger, Quadt von Wickrath, wegen ausbleibender Zahlungen habe immittieren lassen und der während ihrer 2. Ehe wieder eingelöst worden sei und mithin als Erbe der 2. Ehe gelten müsse. Streit um den genauen Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens und damit die Frage, ob eine weitere, gegebenenfalls 3. Appellation an das RKG zulässig sei.
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Streit um einen Teil des Erbes der Alverta von Vlodrop (Isenbusch (Iserenbusch) samt zugehörigen Donckschen Gütern, im Gericht Susteren (Amt Born) gelegen), den der Appellat als Ehemann ihrer Tochter Petronella aus 1. Ehe mit Carl von Bronckhorst forderte, da der gesamte eheliche Besitz mit Carls Tod an die Kinder aus dieser Ehe gefallen sei und Alverta daran nur noch Nießbrauchrechte gehabt habe. Der Appellant, Sohn Alvertas aus 2. Ehe mit Philipp von Bentinck, bezweifelt dagegen, daß es sich bei den beanspruchten Gütern um diejenigen handle, die Alverta in ihre 1. Ehe gebracht habe; darüber sei kein Beweis erbracht worden, obwohl während ihrer 2. Ehe umfangreicher Besitz in dieser Gegend neu erworben worden sei. Zudem sei Alvertas gesamter Besitz während ihrer 1. Ehe als Pfand verschrieben worden, in den sich der Gläubiger, Quadt von Wickrath, wegen ausbleibender Zahlungen habe immittieren lassen und der während ihrer 2. Ehe wieder eingelöst worden sei und mithin als Erbe der 2. Ehe gelten müsse. Streit um den genauen Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens und damit die Frage, ob eine weitere, gegebenenfalls 3. Appellation an das RKG zulässig sei.
AA 0627, 306 - B 705/2718
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1616-1628 (1578-1626)
Enthaeltvermerke: Kläger: Caspar Carl von Bentinck zu Obbicht (Niederlande) (Bekl.) Beklagter: Martin von Bentinck zu der Leeuwenberg (Leuwenburg), kgl.-span. Oberst, Wolfrath (Wolffrodt, jül. Amt Born; Niederlande); nach 1626 seine Witwe Petronella geb. von Bronckhorst und Batenburg, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Christoff Riecker (1616) - Dr. Eilinck (1625) 175 Prokuratoren (Bekl.): Fabricius (1616) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül. Schultheiß und Schöffen von Stadt und Gericht Susteren 1609-1611 - 2. Hauptgericht (Vogt und Schöffen) zu Sittard 1611-1612 - 3. Jül.-berg. Hofgericht zu Düsseldorf 1612-1616 - 4. RKG 1616-1628 (1578-1626) Beweismittel: Bd. 2: Vorakten der ersten Instanz (13-102). Vergleich Maximilians von Bronckhorst mit seiner ältesten Schwester Petronella und ihrem Ehemann Martin von Bentinck, 1610 (51 - 55). Vorakten der zweiten Instanz (103 - 174). Vorakten der dritten Instanz (175 - 293). Bd. 3: Zeugenvernehmungen durch den Sittarder Gerichtsschreiber Melchior als RKG-Kommissar, 1624 (314-382). Zeugenvernehmungen durch den RKG-Kommissar Advokat Christoph Kremer zu Düsseldorf, 1623-1624 (383-448), u.a.: Urkunde der Schöffen von Stadt und Gericht Susteren und der Schöffen der Freiheit des Gerichts Born von 1578: Schuldrevers Carls von Bronckhorst und seiner Ehefrau Alverta von Vlodrop über 2300 Tlr. gegenüber Anna von Vlodrop verwitwete Quadt, Frau zu Reckum und Kreuzberg (395-406). Kaufvertrag zwischen Philipp von Bentinck, Gubernator von Venlo und Straelen, und Stephan Quadt von Wickrath, vermittelt durch seinen Bruder Wilhelm Quadt von Wickrath, Frhr. zu Reckum, betr. die Schuldverschreibung zugunsten der Anna von Vlodrop, 1588 (407f.). Beschreibung: 3 Bde., 11 cm; Bd. 1: 11 Bl., lose; Q 1 - 4, es fehlt Q 2 (Vollmacht Fabricius); Bd. 2: 6 cm, 293 Bl., geb.; Q 5; Bd. 3: 4 cm, Bl. 176 304 - 380, lose; Q 6 - 18, es fehlen Q 6 (Vollmacht Riecker), 15* (Vollmacht Eilinck), 16*, 17* (Vollmacht Fabricius), 4 Beilagen, davon 2 = Q 11*, 12*. Vgl. RKG 309 (B 708/2721).
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:51 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)