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Landgraf Philipp I. von Hessen bekundet, dass in dem Heiratsvertrag mit Herzog Christoph von Württemberg eine Mitgift von 32.000 Gulden vereinbart...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
1564 Januar 10
Hessen
Pergament, mit den Unterschriften Landgraf Philipps und des Vizekanzlers Alexander Pflüger sowie angehängtem Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: montags nach trium regum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp I. von Hessen bekundet, dass in dem Heiratsvertrag mit Herzog Christoph von Württemberg eine Mitgift von 32.000 Gulden vereinbart wurde. Falls Ludwig [IV.] oder Hedwig ohne Leibeserben sterben, soll diese Summe an Württemberg zurückfallen. Beamte und Einwohner von Schloss, Tal und Amt Eppstein sollen bis zur Rückzahlung dem Herzog huldigen. Das Geld ist in Frankfurt oder Worms auszuzahlen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers