Erzbischof Franz Ludwig zu Mainz als Rechtsnachfolger der Grafen zu Stolberg-Königstein verleiht der Gemeinde Hattersheim von neuem die 4 1/2 Huben Land in den Gemarkungen Hattersheim und Okriftel, und 2 Kapaunen, welche Stücke laut Transsumpt von 3. August 1536 Graf Ludwig zu Stolberg-Königstein benannten Personen zu Hattersheim zu Lehen gegeben, nachdem sie diese Stücke von den bisherigen Lehenträgern Wilhelm Philipp und Asmus Wolf von Bommersheim an sich gekauft hatten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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