Anspruch auf Nichtigkeitserklärung eines Testaments des Geheimen Rats Reiner Pfeilsticker, Großvaters bzw. Urgroßvaters der Appellanten, und Rückverweisung an den jül.-berg. Hofrat. Nach dem Tode des Reiner Pfeilsticker hatte zunächst der Hofrat Hagens als Ehemann einer Enkelin des Erblassers den Nachlaß verwaltet. Die Vorinstanz wies die Nichtigkeitsklage der Appellanten 1756 ab und bestätigte die eigenen Urteile von 1746 und 1748.
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Anspruch auf Nichtigkeitserklärung eines Testaments des Geheimen Rats Reiner Pfeilsticker, Großvaters bzw. Urgroßvaters der Appellanten, und Rückverweisung an den jül.-berg. Hofrat. Nach dem Tode des Reiner Pfeilsticker hatte zunächst der Hofrat Hagens als Ehemann einer Enkelin des Erblassers den Nachlaß verwaltet. Die Vorinstanz wies die Nichtigkeitsklage der Appellanten 1756 ab und bestätigte die eigenen Urteile von 1746 und 1748.
AA 0627, 2234 - H 108/324
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1756 (1756)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dr. Reckum und Hofrat Kopp als gerichtlich angeordnete Kuratoren der minderjährigen Kinder aus der ersten Ehe des Hofrats Hagens und des schwachsinnigen Reiner von Schlösseren, Düsseldorf, (Bekl.) Beklagter: N. Schultheis, kurpfälz. Geheimer Rat, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Albert Ruland 1756 - Subst.: Lic. Johann Paul Besserer Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Geheimer Rat (1744) - 2. RKG 1756 (1756) Beweismittel: Botenlohnschein (9). Urteil der Vorinstanz 1756 (17). Beschreibung: 1,5 cm, 56 Bl., lose; Q 1 - 9.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:47 MESZ