Georg Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg, bestätigt die Zahlung des Ehegelds und die Leibgedinge des Hildebrand Kracht (zu Lindenberg) für seine Frau Elisabeth Sophie von Rohr sowie die Erbregelung bei Hildebrand Krachts Tod nach dem Ehevertrag vom 4. Februar 1632.

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Sächsisches Staatsarchiv
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