Search results
  • 9 of 136

Verordnung: Alle aus dem Krieg invalid heimkehrenden Soldaten sollen ihrem körperlichen Zustand entsprechend in ihren Geburtsorten oder Amtsbezirken angemessen eingesetzt werden - in diesem Falle handelt es sich um den Forstbereich

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...