Kameralamt (Bebenhausen-)Lustnau (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125/2 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen >> Kameralämter (vor 1875 aufgelöste)
1802-1839
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Das Kameralamt Bebenhausen-Lustnau bestand vom Jahre 1807 bis zum Jahre 1839.
Durch Erlass vom 14. Juli 1807, RegBl. 1807, Seite 249 ff., wurde dem Amt das Patrimonialamt Rübgarten zugeteilt.
Gemäß Erlass vom 06. Juni 1819, Reg.Bl. 1819, Seiten 293 - 304, erhielt das Amt den Einzug der Forst- und Jagdgefälle in den Forstrevieren Bebenhausen, Forstamts Tübingen, Walddorf und Einsiedel, Forstamts Urach, zugewiesen.
Laut Anordnung vom 01. September 1823, Reg.Bl. 1823, Seite 632, erfolgte die Verlegung des Amtes von Bebenhausen nach Lustnau, um im Jahre 1839 durch Verordnung vom 25. Mai 1839, Reg.Bl. 1839, Seite 387, mit Wirkung vom 01. Juli 1839 aufgelöst zu werden. Von den zum Kameralamtsbezirk gehörenden Orten wurde Pliezhausen dem Kameralamt Urach, die übrigen Orte sowie die Forst- und Jagdgefälle aus den Revieren Bebenhausen, Walddorf und Einsiedel dem Kameralamt Tübingen zugeteilt.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 20 Büschel = 0,30 lfd. Meter.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 12 geführt. Das Findbuch erstellte Eugen Tremel im September 1953.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/2 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Behördengeschichte
Das Kameralamt Bebenhausen-Lustnau bestand vom Jahre 1807 bis zum Jahre 1839.
Durch Erlass vom 14. Juli 1807, RegBl. 1807, Seite 249 ff., wurde dem Amt das Patrimonialamt Rübgarten zugeteilt.
Gemäß Erlass vom 06. Juni 1819, Reg.Bl. 1819, Seiten 293 - 304, erhielt das Amt den Einzug der Forst- und Jagdgefälle in den Forstrevieren Bebenhausen, Forstamts Tübingen, Walddorf und Einsiedel, Forstamts Urach, zugewiesen.
Laut Anordnung vom 01. September 1823, Reg.Bl. 1823, Seite 632, erfolgte die Verlegung des Amtes von Bebenhausen nach Lustnau, um im Jahre 1839 durch Verordnung vom 25. Mai 1839, Reg.Bl. 1839, Seite 387, mit Wirkung vom 01. Juli 1839 aufgelöst zu werden. Von den zum Kameralamtsbezirk gehörenden Orten wurde Pliezhausen dem Kameralamt Urach, die übrigen Orte sowie die Forst- und Jagdgefälle aus den Revieren Bebenhausen, Walddorf und Einsiedel dem Kameralamt Tübingen zugeteilt.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 20 Büschel = 0,30 lfd. Meter.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 12 geführt. Das Findbuch erstellte Eugen Tremel im September 1953.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/2 T 1 Nr. [Bestellnummer]
22 Akten (1,0 lfd.m)
Bestand
Bebenhausen, Tübingen TÜ; Kameralamt
Lustnau, Tübingen TÜ; Kameralamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ