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Die Gebrüder Heinrich und Johann van Elner teilen ihr väterliches Erbe. Heinrich erhält das Gut zu Elner mit den leibeigenen und kurmudigen Leuten sowie den Lehensleuten und das Manngut, das von dem Herzog von Berg lehenrührig ist. Johann von Elner erhält das Gut zu Bontenbroch mit der Verpflichtung, daraus ihrer Schwester Grete eine Leibzucht von zehn Malter Roggen zu zahlen, die Hafergülten auf dem Rodenberge und im Dorfe Eller, endlich das Gut zu Eelbroch.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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