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Kurfürst Dietrich II. von Köln und Landgraf Ludwig I. von Hessen bekunden, dass sie sich auf Lebenszeit zum Nutzen, Frommen und Frieden des Römisc...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Limburg 1436 Juni 5
Hessen-Darmstadt, Staatsarchiv
Papier, Abschrift, Ende 18. Jh.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Dietrich II. von Köln und Landgraf Ludwig I. von Hessen bekunden, dass sie sich auf Lebenszeit zum Nutzen, Frommen und Frieden des Römischen Reiches und ihrer Untertanen verbündet haben. Für Streitigkeiten wird ein Schiedsgericht bestellt. Ausgenommen werden von beiden Papst und Kirche von Rom, der Römische Kaiser und ihre Amtsnachfolger, von Kurfürst Dietrich: Bischof Heinrich von Münster, Abt und Kapitel von Corvey, Kurfürst Ludwig III. von der Pfalz und Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg, von Landgraf Ludwig: Markgraf Friedrich von Meißen, Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg, die Herzöge Friedrich II., Sigismund und Wilhelm III. von Sachsen, Landgraf Friedrich von Thüringen, Markgraf zu Meißen, Abt und Kapital zu Corvey sowie Graf Johann I. v. Ziegenhain