Verordnung: Durch Reskript im vergangenem Jahr wurden alle Untertanen aufgefordert, die durch den Krieg mit Frankreich entstandenen Schäden mit tabellarischen Berechnungen zu melden. Dieser Aufforderung sind die wenigsten nachgekommen. Hiermit wird eine weitere Erläuterung zur Aufstellung dieser Schadensmeldungen gegeben und die angeforderten Berechnungen sind nunmehr umgehend einzureichen