Bernhard Berner, Martin Harigel und Joachim Angerer, alle B. und Felduntergänger zu Stuttgart, einen die herrschaftlichen Anwälte Joachim Lindlin, Kastkeller, und Albrecht Tretsch, Baumeister, als Kläger, mit Christoph Haffenberger und Ludwig Braun, als Beklagten, in einer Streitsache um einen Fahrweg zwischen den Weingärten der Beklagten in der Steingrube, den diese zur Zeit der Traubenreife sperren wollen, wodurch des Herzogs Baufuhren behindert würden. Die Untergänger entscheiden nach Augenschein, daß der Weg dem Herzog das ganze Jahr über offen sein soll; wenn aber das Bauwesen beendet ist, so mögen die Beklagten zur Zeit der Traubenreife beim herrschaftlichen Keller oder Baumeister um Sperrung des Wegs anhalten. Der Stadt und Bürgergschaft bleibt ein Einspruch hiergegen vorbehalten.
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Bernhard Berner, Martin Harigel und Joachim Angerer, alle B. und Felduntergänger zu Stuttgart, einen die herrschaftlichen Anwälte Joachim Lindlin, Kastkeller, und Albrecht Tretsch, Baumeister, als Kläger, mit Christoph Haffenberger und Ludwig Braun, als Beklagten, in einer Streitsache um einen Fahrweg zwischen den Weingärten der Beklagten in der Steingrube, den diese zur Zeit der Traubenreife sperren wollen, wodurch des Herzogs Baufuhren behindert würden. Die Untergänger entscheiden nach Augenschein, daß der Weg dem Herzog das ganze Jahr über offen sein soll; wenn aber das Bauwesen beendet ist, so mögen die Beklagten zur Zeit der Traubenreife beim herrschaftlichen Keller oder Baumeister um Sperrung des Wegs anhalten. Der Stadt und Bürgergschaft bleibt ein Einspruch hiergegen vorbehalten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 403 U 41
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 403 I Stuttgart W, Urkunden
Stuttgart W, Urkunden >> 1 Urkunden >> 1.2 Urkunden 1501-1734 (Bestand A 403 Nr. 1-414)
1558 Januar 8 (Sa n. trium regum)
Archiv Stuttgart W Lade A. 6. Büschel
Urkunden
Angerer, Joachim; Untergänger
Berner, Bernhard
Braun, Ludwig
Haffenberger; Christoph
Harigel; Martin
Lindlin, Joachim
Schiedsspruch
Wegerecht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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- 1 Urkunden (Gliederung)
- 1.2 Urkunden 1501-1734 (Bestand A 403 Nr. 1-414) (Gliederung)