Streit um die Zahlung eines Legats von 1000 Tlr. der Adelheid ten (zum) Borcken, in 1. Ehe mit Wilhelm Roßkaten und in 2. Ehe mit Johann Diepenbroich verheiratet, für die Waisen von Duisburg. Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 17. Juli 1621, wonach durch Exekution in die hinterlassenen Güter der Adelheid ten Borcken dem Waisenmeister zur Auszahlung des Legats verholfen werden soll. Die Appellanten meinen, Johann Diepenbroich oder dessen Schwiegersohn Werner Muntz, Rentmeister zu Dinslaken, wären zur Zahlung des Legats verpflichtet gewesen, da das Legat aus den beweglichen Gütern und Barschaften der Erblasserin gestellt worden sei. Gemäß Landesbrauch seien die Erben der beweglichen Güter zur Begleichung derartiger Schulden heranzuziehen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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