Mainz, 1588.04.14. (Richter Anshelm). Bernhard Junker und seine Frau Kunigund machen, beide gesund, ihr Testament: Er setzt seinen Sohn Heinrich (aus seiner vorigen Ehe mit Christina) zum Alleinerben ein; seine Frau soll den lebenslangen Nießbrauch behalten und diesen Sohn wie ihr eigen Kind aufziehen. Sie vermacht ihren Schwestern und Geschwisterkindern 15 fl., alles übrige ihrem Mann oder (nach dessen Tod) ihrem Stiefsohn Heinrich. Z.: Hans Weber, Bender, Hans Hut, Elias von Offenbach, Konrad Rockenberger, Rembold Wixheuser, Stoffel Schmit, Schlosser, und Hans Reb (?). [Diese Zeugenreihe ersetzt eine durchstrichene mit folgenden Namen: Hans Müller, Schneider, Hans Deckel, Schneider, Stoffel Buch, Schneider, Remmel Wickshaus, Konrad Rockenberger, Clos von Offenbach, Kärcher, und Hans Hutt, Schneider].

Vollständigen Titel anzeigen