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Verordnung: Alle Land-Dragoner, die wegen Verfolgung von Deserteuren oder sonstigen Exzessen außerhalb ihres Standortes eingesetzt werden, haben eine Vergütung zu erhalten, die aus dem Vermögen des Deserteurs oder dessen Eltern zu bezahlen ist
Verordnung: Alle Land-Dragoner, die wegen Verfolgung von Deserteuren oder sonstigen Exzessen außerhalb ihres Standortes eingesetzt werden, haben eine Vergütung zu erhalten, die aus dem Vermögen des Deserteurs oder dessen Eltern zu bezahlen ist
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.2 Militärdienst-Verletzungen, Deserteure
Darmstadt, 1807 Oktober 16
Sachakte
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