Es wird bekundet: Die fürstliche Administration über das Thurn und Taxissche Frauenkloster Ennetach hat eingewilligt, daß die zum Kloster vormals gehörenden, von einzelnen Bürgern von Rulfingen gekauften Waldstücke an dem dem Kloster gehörenden sogenannten Dikhau, im Rulfinger Bann gelegen, von Johann Kerle und Joseph Laur zu Rulfingen eingelöst werden dürfen. Nach erfolgter Einlösung ist zwischen der fürstlichen Klosteradministration und der Gemeinde Rulfingen unter Mitwirkung des fürstlich hohenzollerischen Oberamts Sigmaringen über die künftigen Besitz- und Steuerverhältnisse des der Klosteradministration noch gehörenden, im Rulfinger Bann gelegenen und zu dieser Gemeinde steuerbaren Dikhau folgende Übereinkunft getroffen worden: 1. Obwohl der Gemeinde Rulfingen das Einlosungsrecht gegen jeden in ihrem Bann gelegenen auswärtigen Güterbesitz zukommt, entsagt die Gemeinde laut Vertrag von 1737 April 14 allem Einstand und Zugrecht auf das der Klosteradministration gehörige, schon 1705 gekaufte Waldstück im Dikhau 2. Die fürstliche Administration verpflichtet sich, die beschriebene Waldung zur Gemeinde Rulfingen zu versteuern 3. Höhe der Umlage(steuer) 4. Die fürstliche Administration kann nur zu wirklichen Steueranlagen und Kollektationen, nicht aber zu reinen Gemeindekosten und -leistungen herangezogen werden 5. Die Gemeinde Rulfingen legt dazu der fürstlichen Administration über die jährlich vorkommenden Steuererfordernisse vom fürstlichen Oberamt Sigmaringen beurkundete Verzeichnisse vor 6. Die fürstliche Administration wird bei der Steuererhebung den Bürgern gleichgestellt 7. Der Gemeinde Rulfingen werden Wun- und Weidebenutzung, Trieb und Tratt, Gebot und Verbot in der Waldung Dikhau ausdrücklich vorbehalten Es werden drei Vertragsurkunden ausgefertigt: je eine für die fürstliche Administration, die Gemeinde Rulfingen und das fürstliche Oberamt Sigmaringen. Der Vergleich wird der fürstlich landesherrlichen Genehmigung unterstellt Siegel mit Papierdecke des fürstlich hohenzollerischen Oberamts Sigmaringen. Unterschrift: von Huber rotes Lacksiegel der fürstlichen Thurn und Taxisschen Klosteradministration. Unterschrift: J. ...grim, Hofrat und Obervogt für die Gemeinde Rulfingen: Anton Bonner (?), Schultheiß Joseph Heinzle Thomas Häberle Die hohenzollerische Regierung bestätigt den Vertrag mit dem Anhang, daß die fürstliche Klosteradministration zu allen genannten Steuerlasten ohne Unterschied beizutragen habe 1808 Juni 30, Sigmaringen