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Verordnung: Nunmehr ist die Polizei- und Forstgerichtsbarkeit endgültig an die Gerichte übertragen worden. In Zukunft sind besondere Einlaufsprotokolle etc. nicht mehr zu führen, wohl aber noch die Bezeichnung als Polizei- bzw. Forstgerichte in den zu erlassenden Verfügungen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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