"Volkszählung" von 1530: Aufnahme der Bevölkerung im Hochstift unter Angabe der jeweiligen Leibeigenschaftsverhältnisse
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 314
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Hoch- und Domstifte >> Speyer (Bistum und Hochstift) >> Territorialverwaltung >> Allgemeines
1530
Die Speyrer "Volkszählung" von 1530, entstanden unter Bischof Philipp von Flersheim (1529-1552), wiederholt, was im Hochstift Speyer bereits zwei Menschenalter davor auf Veranlassung des Bischofs Matthias Ramung (1464-1478) erfolgt war: eine namentliche Verzeichnung aller Einwohner des rund hundert Dörfer und Städte umfassenden geistlichen Territoriums. Während freilich der Vorgänger sich damit begnügt hatte, alle erwachsenen Personen, Männer und Frauen, unter Angabe der jeweiligen leibrechtlichen Zugehörigkeit erfassen zu lassen, ging der Nachfolger noch einen Schritt weiter und ließ zu jedem Elternpaar auch noch die Zahl der Kinder notieren. Damit eröffnen sich der historisch-demographischen Forschung Perspektiven, wie sie für das frühere 16. Jahrhundert zumindest in Deutschland ihresgleichen suchen. Darüber hinaus bietet diese Quelle grundlegende Informationen in rechts-, verwaltungs-, verfassungs- und sozialgeschichtlicher Hinsicht. Sie spiegelt die Territorial- und Ämtergliederung des Hochstifts, unterscheidet Gebiete alleiniger und geteilter Herrschaft (Gemeinschaft Landeck), nennt die Besatzungen von Burgen, darunter das das gesamte Personal der bischöflichen Residenz zu Udenheim (Philippsburg), und gibt vor allem tiefe Einblicke in die Wirklichkeit der Leibeigenschaft, sowohl hinsichtlich des Heiratsverhaltens als auch der Mobilität der Eigenleute. Der Perspektivenreichtum, den dieses Amtsbuch eröffnet, geht mithin weit über allein bevölkerungsgeschichtliche Aspekte hinaus.
411 Blätter
Amtsbücher
Literatur: Meinrad Schaab und Kurt Andermann, Leibeigenschaft der Einwohner des Hochstifts Speyer 1530, in: Historischer Atlas von Baden-Württemberg, Blatt IX,4, Stuttgart 1979, Karte und Erläuterungen; Karl Otto Bull, Die erste "Volkszählung" des deutschen Südwestens. Die Bevölkerung des Bistums Speyer um 1530, in: ZGO 133 (1985) S. 337-362; Kurt Andermann und Hermann Ehmer (Hgg.), Bevölkerungsstatistik an der Wende zur Neuzeit. Quellen und methodische Probleme im überregionalen Vergleich (Oberrheinische Studien 8), Sigmaringen 1990
Genetische Stufe: Reinschrift
Einleitung/Verweise: Ortsregister
Genetische Stufe: Reinschrift
Einleitung/Verweise: Ortsregister
Entstehung: Gleichzeitig
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:09 MESZ
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