Querulationis Auseinandersetzung um illegale Werbung
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(1) 3214
Wismar S 291 (W S 8 n. 291)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1740-1741) 17.01.1741-24.01.1741
Kläger: (2) Wilhelm Schwartz, Kutscher beim Hauptmann von Plessen (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Stadtgericht zu Wismar sowie der Müller Mathies Diedrich Ahrens (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. ist der unerlaubten Werbung von Soldaten in Wismar angeklagt worden. Er wird im Stadtgefängnis verhört und geschlagen, aus der Stadt und Herrschaft Wismar ausgewiesen und zur Zahlung sämtlicher Prozeßkosten verurteilt. Dagegen queruliert der Kl. und macht geltend, er sei vom Müller Ahrens angezeigt worden, da dieser sich die 50 Rtlr habe verdienen wollen, die für die Unterbindung von Werbung geboten wurden. Er bestreitet die Vorwürfe und bittet, das Ratsgerichtsurteil aufzuheben und ihm Schadensersatz zu zahlen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 23.01.1741 ohne Angabe von Gründen ab.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1740-1741 2. Tribunal 1741
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokolle vom 15.und 22.12.1740, 05.01.1741; Ratsgerichtsurteile vom 05. und 12.01.1741; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 13.01.1741; von Notar Josias Matras aufgenommene Protokolle des Zeugenverhörs von Ulrich Christoph Aulert, Mathies Diedrich Ahrens und Anna Dorothea Sarcander vom 22.12.1740 sowie des Zeugenverhörs von Hans Albrecht Prange, Ernst Hinrich Henkendorp, Johann Timm Neckel, Hedwig Westphal, Anne Grete Neckel, Trine Lise Dau, Peter Lopsin, Christoph Christian Pfeiffer, Hans Adam Röseler und Franz Flanard vom 15.12.1740
Beklagter: Stadtgericht zu Wismar sowie der Müller Mathies Diedrich Ahrens (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. ist der unerlaubten Werbung von Soldaten in Wismar angeklagt worden. Er wird im Stadtgefängnis verhört und geschlagen, aus der Stadt und Herrschaft Wismar ausgewiesen und zur Zahlung sämtlicher Prozeßkosten verurteilt. Dagegen queruliert der Kl. und macht geltend, er sei vom Müller Ahrens angezeigt worden, da dieser sich die 50 Rtlr habe verdienen wollen, die für die Unterbindung von Werbung geboten wurden. Er bestreitet die Vorwürfe und bittet, das Ratsgerichtsurteil aufzuheben und ihm Schadensersatz zu zahlen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 23.01.1741 ohne Angabe von Gründen ab.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1740-1741 2. Tribunal 1741
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokolle vom 15.und 22.12.1740, 05.01.1741; Ratsgerichtsurteile vom 05. und 12.01.1741; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 13.01.1741; von Notar Josias Matras aufgenommene Protokolle des Zeugenverhörs von Ulrich Christoph Aulert, Mathies Diedrich Ahrens und Anna Dorothea Sarcander vom 22.12.1740 sowie des Zeugenverhörs von Hans Albrecht Prange, Ernst Hinrich Henkendorp, Johann Timm Neckel, Hedwig Westphal, Anne Grete Neckel, Trine Lise Dau, Peter Lopsin, Christoph Christian Pfeiffer, Hans Adam Röseler und Franz Flanard vom 15.12.1740
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ