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Verordnung: Es sind sofort alle Privatschulen und Erziehungsanstalten mit Vorsteher, Lehrer und Schülerzahl zu benennen. Falls Trivialschulen vorhanden sind, ist auch noch deren Lehrplan, die Stundenverteilung sowie ein Verzeichnis der Schüler und deren Väter anzugeben

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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