Die Ritter Philipp v. Kronberg und sein Sohn Hans, die Gebrüder Frank und Jakob v. Kronberg sowie Hartmann v. Kronberg bekunden, dass sie dem Graf...
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2488
B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 5 1471-1500
1471 April 18
Abschrift des 16. Jahrh., Papier, mit 'Samstag nach Ostertag'
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Donnerstag nach Ostertag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Ritter Philipp v. Kronberg und sein Sohn Hans, die Gebrüder Frank und Jakob v. Kronberg sowie Hartmann v. Kronberg bekunden, dass sie dem Grafen Kuno v. Solms die Ihnen als Ablösesumme für eine jährliche Gülte von 170 Gulden Mannlehen gezahlten Beträge von 1.500 Gulden (für 100 Gulden) und 1.050 Gulden (für 70 Gulden) Frankfurter Währung aus dem Fredermanns-Hof zu Eschborn, drei Huben Ackerland daselbst, den Frankenhof daselbst und genannte Ländereien angewiesen und versichert haben. - Zeugen: Peter Ursel und Henne Groß, der Schneider, beide Schultheißen, Mathis Zimmermann, Klaus Zimmermann, Wigel Arnold, Henne Schaber, Klaus Schneider, Heyl Ursel, Henne Kusemann und Georg Hertenhens, Schöffen des Gerichts Eschborn
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: B 9 Nr. 685 - Ausf., Perg., 7 anh. Sg. gut erh.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Ritter Philipp v. Kronberg und sein Sohn Hans, die Gebrüder Frank und Jakob v. Kronberg sowie Hartmann v. Kronberg bekunden, dass sie dem Grafen Kuno v. Solms die Ihnen als Ablösesumme für eine jährliche Gülte von 170 Gulden Mannlehen gezahlten Beträge von 1.500 Gulden (für 100 Gulden) und 1.050 Gulden (für 70 Gulden) Frankfurter Währung aus dem Fredermanns-Hof zu Eschborn, drei Huben Ackerland daselbst, den Frankenhof daselbst und genannte Ländereien angewiesen und versichert haben. - Zeugen: Peter Ursel und Henne Groß, der Schneider, beide Schultheißen, Mathis Zimmermann, Klaus Zimmermann, Wigel Arnold, Henne Schaber, Klaus Schneider, Heyl Ursel, Henne Kusemann und Georg Hertenhens, Schöffen des Gerichts Eschborn
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: B 9 Nr. 685 - Ausf., Perg., 7 anh. Sg. gut erh.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ