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Verordnung betreffend die Frage, ob Eltern, welche die Anschaffung der ihren Kindern notwendigen Schulbücher gemäß Reskript vom 18. März 1830 verweigern, dazu zwangsweise angehalten werden können (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
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Verordnung betreffend die Frage, ob Eltern, welche die Anschaffung der ihren Kindern notwendigen Schulbücher gemäß Reskript vom 18. März 1830 verweigern, dazu zwangsweise angehalten werden können (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> M Schulen und Universitäten >> M.3 Schulpflicht, Schulzeit, Schuldisziplin, Lehrmittel und Schulgeld
Gießen, 1830 April 1
Sachakte
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