Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Beanspruchung des Rechts zur alleinigen Ausübung von Glaserarbeiten im Gericht Kirtorf durch die beiden Glasermeister Johann Konrad Hainer und Johann Konrad Sprenger
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Beanspruchung des Rechts zur alleinigen Ausübung von Glaserarbeiten im Gericht Kirtorf durch die beiden Glasermeister Johann Konrad Hainer und Johann Konrad Sprenger
Policey-Angelegenheiten >> 12 Handel und Gewerbe >> 12.4 Beaufsichtigung und Konzessionierung von Handel und Gewerbe >> 12.4.2 Produzierendes Gewerbe, Manufakturen
1790, 1825
Hessen (Landgrafschaft), Regierung Gießen
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.