Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit zwischen dem Appellanten und Rheydter Untertanen um Wach- und andere Dienste. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß, nachdem die Rheydter Untertanen Schultheiß und Schöffen der Herrschaft Rheydt in dieser Sache als befangen abgelehnt hatten, auf Anweisung des Herzogs das Hauptgericht Jülich das Verfahren an sich gezogen hatte. Von Bylandt hatte etliche Rheydter Untertanen gefangengesetzt. Der Appellant betont Zuständigkeit und ordnungsgemäße Führung des Verfahrens durch das Rheydter Gericht und bestreitet die Zuständigkeit des Jülicher Gerichtes für seine Untertanen und für ihn ebenso wie die des Herzogs, derartige Anordnungen zu erlassen.
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Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit zwischen dem Appellanten und Rheydter Untertanen um Wach- und andere Dienste. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß, nachdem die Rheydter Untertanen Schultheiß und Schöffen der Herrschaft Rheydt in dieser Sache als befangen abgelehnt hatten, auf Anweisung des Herzogs das Hauptgericht Jülich das Verfahren an sich gezogen hatte. Von Bylandt hatte etliche Rheydter Untertanen gefangengesetzt. Der Appellant betont Zuständigkeit und ordnungsgemäße Führung des Verfahrens durch das Rheydter Gericht und bestreitet die Zuständigkeit des Jülicher Gerichtes für seine Untertanen und für ihn ebenso wie die des Herzogs, derartige Anordnungen zu erlassen.
AA 0627, 461 - B 1164/4181
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1583-1609 (1569-1605)
Enthaeltvermerke: Kläger: Otto von dem Bylandt, Herr zu Rheydt und Brempt, jül.-berg. Rat und Hofmeister, Amtmann zu Sparrenberg, Schloß Rheydt, und Konsorten: Vogt und Schöffen des Gerichts der Herrschaft Rheydt, (Bekl.), seit 1592 sein Sohn Ott Heinrich; seit 1596 auch dessen Bruder Arnold Adrian, seit 1598 Maria von dem Bongart, Witwe des Otto von dem Bylandt Beklagter: Etliche Einwohner der Herrlichkeit Rheydt, vertreten durch Coen von Bonenbroch, Vitt Pungs, Adolf Dietrichs und Vitt Junkers, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Christoph Reyfsteck [1569] 1583 - Malachias Ramminger - Julius Marth - Paul Heffner - Amandus Capito - Friedrich Meurer - Martin Reichartt - Philipp Seiblin - Dr. Erhard Kalt [1585] 1587, [1585] 1590 - Dr. Melchior von Zabern [1592] 1592 - Dr. Vitus Erasmus Adelmann [1595] 1596 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Heinrich Stamler 1583 - Dr. Zacharias (!) Remminger - Dr. Stöckle - Dr. Brentzlein - Lic. Johann Erhardt - für den Herzog von Jülich: Dr. Laurentius Vomelius Stapert 1584 Prozeßart: Primae appellationis Instanzen: 1. Gericht der Herrschaft Rheydt 1578(?)-1580 - 2. Hauptgericht Jülich (in herzoglicher Kommission) 1580-1583 - 3. RKG 1583-1609 (1569-1605) Beweismittel: Acta priora (Q 5, 6 = Q 9). Namen zahlreicher Appellaten (in Q 4). Namen der Einwohner (13-15). Schreiben der jül.-klev.- berg. Räte an Vomelius Stapert in Sachen Otto von dem Bylandt ./. Muffgens Erben, 1587 (153f.). Beschreibung: 5,5 cm, 212 Bl., geb.; Q 1-30*, es fehlen Q 12*, 23, 30*, Q 11*, 13* im Protokoll nicht vergeben, statt dessen Verweis auf ein anderes Verfahren Bylandt ./. Rheydt, 3 Beilagen, davon 1 = Q 29*; auf Q 2, 3 dorsal protokollartige Notizen. Vgl. RKG 4618 (R 395/1277) - RKG 4621 (R 398/1280). Lit.: Friedrich Wilhelm Becker, Otto Heinrich von Bylandt zu Rheydt 1554-1608, Mönchengladbach 1987 (Rheydter Jahrbuch, Bd. 16), S. 25, 28.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:19 MESZ
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
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