Wahl der Vertreter der Grafenverbände zur Berufung in das Herrenhaus, Beiheft: Verzeichnisse der in den einzelnen Provinzen mit Rittergütern angesessenen Grafen, welche zur Teilnahme an der nach § 4 ad 2 zur Verordnung wegen Bildung der 1. Kammer vom 12. Oktober 1854 vorzunehmenden Präsentationswahl berechtigt sind, Bd. 4 Sachsen

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