Michel Dürner, B. zu Owen, gef. zu Kirchheim u. T., weil er sich gegen den Ammann von Owen aufrührerisch und ungehorsam verhalten hatte und als er verhaftet werden sollte, das Recht verlangt und zuletzt unter Drohungen geflohen war, auf Fürbitte jedoch von der an sich verwirkten peinlichen Beklagung befreit, verpflichtet sich statt dessen, zur Strafe 10 lb h an den Herzog in bar zu zahlen, keine Waffen mehr zu tragen, alle Zechen zu meiden, sich stets gehorsam und wohl zu verhalten, und schwört U. Er stellt ferner 5 Bürgen, die sich verpflichtet, ihn im Falle der Übertretung dieser U. unverzüglich in den Gewahrsam der Obrigkeit zu bringen oder, wenn dies nicht geschähe, 200 fl Pönfall zu bezahlen. Bürgen: Ulrich Losch, Hans Braun, beide von Krebsstein, Mathis Gienger von Weilheim, Konrad Munck und Wilhelm Caspar, beide von Owen.